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Liebe Leserinnen und Leser,

Heike Hettwertechnische Dokumentation wird stärker wahrgenommen und ist von der „Schrankware“ zum Kundenbindungsinstrument avanciert. Dafür hat Scriptor in den 25 Jahren seines Bestehens sein Bestes gegeben und wird auch zukünftig diesen Prozess aktiv mitgestalten. An dieser Stelle bedanken sich das Scriptor-Team und ich für Ihr langjähriges Vertrauen und Ihr Interesse.

Viel Spaß beim Lesen.

Ihre
Heike Hettwer

 

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25 Jahre Scriptor

 
 

Geburtstagsfest im Bauernhausmuseum Bielefeld

Ein lauer Sommernachmittag Ende August bot den richtigen Rahmen für die Geburtstagsfeier zum 25-jährigen Bestehen von Scriptor im Bielefelder Bauernhausmuseum. Das Jubiläum war willkommener Anlass für die aktuellen und ehemaligen Mitarbeiter und Freunde des Hauses, von nah und fern anzureisen, um in gemütlicher Runde die Jahre Revue passieren zu lassen.

Dabei hatte man sich viel zu erzählen, denn schon immer zeichnete sich Scriptor durch ein hervorragendes Arbeitsklima und Teamworking aus. Vor ostwestfälischer Bauernhauskulisse, mit modernster Technik ausgestattet, zeigte authentisches Fotomaterial einen Querschnitt aus 25 Jahren Scriptor. So erinnert wurde manche Anekdote aus den frühen Tagen der technischen Dokumentation erzählt.

Zur den verbindenden Lebenserfahrungen aus der technischen Redaktion der späten 80er und 90er Jahre zählt das Arbeiten mit 5¼“ und 3½“ Disketten, die stapelweise als Speichermedium für Handbücher zum Einsatz kamen. Auch die Arbeiten der Druckvorstufe in Zeiten von einfachstem DTP, ohne PDF und Internet bescherten uns manche Fahrt zur Druckerei und die Belichtung ohne Fehler erfüllte einen mit Stolz. Manch einer hat dies schon vergessen.

Der Einsatz von Farbe in der technischen Dokumentation, die ersten Onlinehilfen und die sagenhaften Aufwände für die Erstellung von Maskenabbildungen lassen heute nur noch ein Schmunzeln zu. Der Büroalltag ohne E-Mails war auf das Telefon als das Kommunikationsinstrument ausgerichtet, man sprach viel miteinander, eine Tatsache, die wir mitunter heute vermissen.

Der Abend läutete die nächste Phase im Bestehen von Scriptor ein, die wir am besten durch neue Herausforderungen gestalten. An dieser Stelle möchte ich allen ehemaligen und derzeitigen Kunden für Ihr Vertrauen in Scriptor danken und die Hoffnung aussprechen, dieses Vertrauen auch in den kommenden Jahren mit erfolgreicher Arbeit zurück zu geben.

 
     
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+++ Schema Konferenz im Juni +++

Für Sie in Nürnberg: Dr. Uwe Lünstroth und Heike Hettwer. Als zertifizierte Dienstleister von Schema für das Redaktionssystem ST4 haben wir die neue Schema ST4 2016 Version in Augenschein genommen und uns über die neuen Möglichkeiten und Funktionen informiert. Ein Blick über den eigenen Tellerrand anhand von Projekt-Fachvorträgen gibt wertvolle Impulse für zukünftige Projekte.

 
 

Maschinelle Übersetzungen

 
 

Maschinen gegen Menschen - Unsere Meinung

Für einen Übersetzungsdienstleister sind die Möglichkeiten und Probleme maschineller Übersetzung ein zweifelhaftes Vergnügen. Die für Übersetzer und Dienstleister erhältlichen Lösungen, z. B. Google Translate, SDL Language Cloud und Microsoft Translator, stecken längst nicht mehr in den Kinderschuhen. Im Gegenteil, sie bieten nennenswerte Vorteile bei der schnellen Übersetzung großer Textmengen. Aber noch können die Ergebnisse der maschinellen Übersetzung nicht mit der hohen Qualität menschlicher Übersetzung mithalten.

Die Qualität maschineller Übersetzungen hat in den vergangenen 10 Jahren stark zugelegt. Das gilt besonders für Sprachenpaare, für die eine große Menge an bilingualen Texten verfügbar ist, z. B. für Deutsch/Englisch. Google Translate etwa verwendet ausgeklügelte Statistikmodelle zur Erkennung von wiederkehrenden Mustern in bilingualen Texten, um auf dieser Basis einen bestmöglichen Übersetzungsvorschlag zu erzeugen. Für Übersetzungen vom Deutschen ins Englische werden diese Statistikmodelle durch die große Zahl an verfügbaren Texten sehr unterstützt. Zur Bildung dieses "Textkörpers" durchsucht die Google Suchmaschine das Internet großflächig nach übersetzten oder bilingualen Dokumenten, z. B. von EU, UN, wissenschaftlichen Artikeln, Anleitungen oder Werbung. Deshalb liefert die maschinelle Übersetzung für bestimmte Themenbereiche (z. B. elektrische Verbindungstechnik) mit starkem Textkörper schon überraschend gute Ergebnisse.

Maschinenübersetzung mag gut darin sein, z. B. die beste englische Übersetzung für einen technische Begriff wie "Schaltnetzteil" auszugeben. Grammatik und Satzbau von maschinellen Übersetzungen sind aber häufig noch inakzeptabel. Tatsächlich benötigen maschinell übersetzte Texte eine intensive Nachbearbeitung durch einen menschlichen Übersetzer. Diese Nachbearbeitung durch einen fähigen Übersetzer besteht darin, die Maschinenübersetzung gegenzulesen, mit dem Quelltext abzugleichen und problematische Stellen zu korrigieren. Im schlechtesten Fall kann diese Nachbearbeitung mehr Zeit in Anspruch nehmen als eine Neuübersetzung des Quelltexts. Maschinelle Übersetzung ist vor allem dann gut, wenn die Quelltexte gut geschrieben sind, in unzweideutigen und kurzen Sätzen. Dann reduziert sich auch die Nacharbeit.

Maschinenübersetzung ist sowohl für Übersetzungsdienstleister als auch für Übersetzer eine große Chance, wenn auch eine mit besonderen Herausforderungen und Fragen. Wie kann ein Übersetzer maschinelle Übersetzungen in seine Arbeit integrieren und welche Lösung wäre die Beste? Wie kann bei maschineller Übersetzung die kundenspezifische Terminologie beibehalten und bevorzugt werden? Und wie können wir unseren Kunden dabei helfen, gut und konsistent geschriebene Ausgangstexte zu erstellen? Unsere Antwort auf diese Herausforderungen in den nächsten Jahren wird zunehmend wichtig werden, weil die Maschinenübersetzung immer besser und wertvoller dabei wird, eine kostengünstige Übersetzung von Texten zu liefern.

 
     
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+++ Girls' Day 2015 +++

Jährlich dabei ist Scriptor auch beim Girls’ Day. Die „Technische Redakteurin“ ist noch viel zu selten! Dabei ist der Beruf bei technischem Interesse kaum an Abwechslung, Verantwortung und Chancen zu übertreffen. Einen Einblick bekommen die Schülerinnen der 9. Klasse bei der praktischen Erstellung einer kleinen Gebrauchsanleitung für Funktionen ihres Handys.

 
 

Wettbewerbsvorteil

 
 

Hilfe in der Einführungsphase von ST4

FMB Zuliefermesse Maschinenbau 2015

WIR LgogoImmer wieder gerne besuchen wir die regionale FMB in Bad Salzuflen, um unser Engagement in Sachen technischer Dokumentation mit persönlichem Einsatz zu bezeugen. Aktiv gehen wir dabei auf die Stände, um die bestehenden Probleme rund um die technische Dokumentation im Unternehmen anzuhören. Mit 480 Ausstellern ist die Messe in den 10 Jahren ihres Bestehens stetig gewachsen.

Die Situation rund um die Betriebsanleitungen ist sehr unterschiedlich und unsere Gespräche sicherlich statistisch nicht repräsentativ. Zusammenfassend lässt sich jedoch sagen: das Thema nimmt an Relevanz für die Kundenbindung zu, vielen Gesprächspartnern war der aktuelle Stand ihrer Dokumentation nicht ausreichend. Technische Dokumentation wird subjektiv mit viel Arbeit verbunden und die rechtlichen Dimensionen lösen zum Teil Unbehagen aus, zu unübersichtlich sind Gesetze, Richtlinien und Normen.

Die „Technische Redaktion“ ist sehr unterschiedlich in den Unternehmen angesiedelt: beim Marketing, mal beim Produktmanager und sehr häufig muss der Konstrukteur die Anleitung nebenbei schreiben. Für die meisten eine ungeliebte Aufgabe.
Hilfe und Unterstützung kommt hier am besten vom Profi – der technischen Agentur, wie der Scriptor Dokumentations Service GmbH. Lesen Sie hierzu unseren Artikel in der WIR "Von der Pflichtübung zum Wettbewerbsvorteil".

 
     
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Neue Richtlinien

 
 

Bericht vom Treffen der Tekom-Regionalgruppe Westfalen

Auf dem Treffen der Tekom-Regionalgruppe Westfalen am 3.9.15 stand das Thema Richtlinien im Mittelpunkt.

Es referierte Herr Heuer-James, für Sie vor Ort war Dr. Uwe Lünstroth, der hier kurz informiert:

Ab 20. April 2016 werden im Rahmen des New Legislative Framework (NLF) die ersten neuen Richtlinien gültig, die auch eine neue Richtung im EU-Recht aufweisen. Es handelt sich aber insgesamt um eine laufende Entwicklung, die nach Einschätzung des Referenten in ca. 8-10 Jahren zum Abschluss kommen wird und die eine Vereinheitlichung der Richtlinien zum Ziel hat.

Liste der Richtlinien, die bereits an das NLF angepasst sind und ab 20.4.16 anzuwenden sind:

  • Richtlinie 2014/28/EU Bereitstellung auf dem Markt und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke
  • Richtlinie 2014/29/EU Bereitstellung einfacher Druckbehälter auf dem Markt
  • Richtlinie 2014/30/EU Elektromagnetische Verträglichkeit
  • Richtlinie 2014/31/EU Bereitstellung nichtselbsttätiger Waagen auf dem Markt
  • Richtlinie 2014/32/EU Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt
  • Richtlinie 2014/33/EU Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge
  • Richtlinie 2014/34/EU Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX)
  • Richtlinie 2014/35/EU Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt (Niederspannungsrichtlinie)

Ziele der NLF:

  • genauere Regelung der Verantwortung von Hersteller und Importeur/Händler
  • Fertigungsprüfung/CE-Prüfung mit Dokumentation
  • Technische Unterlagen -> Prüfung durch Marktüberwachung
  • Kennzeichnungs- und Informationspflichten, z.B. Anschrift des Herstellers
  • Bei Verstößen wird im Gegensatz zur bisherigen Praxis eher eine Liefersperrung des Produkts als reine Bußgeldzahlungen erwartet
  • Ein Beschwerdebuch muss geführt werden, um die Kenntnisnahme „unterschwelliger Vorkommnisse“ (wie bei Medizinprodukten) fest zu halten
  • Der Importeur muss prüfen: Lieferantenaudit der CE-Kennzeichnung
  • Der Schnittpunkt der NLF zur Maschinenrichtline (MRL) ist unklar, da die MRL selbst im Wortlaut nicht geändert wird

Die neuen Richtlinien sind im Amtsblatt der Europäischen Union, L 096, am 29. März 2014 veröffentlicht worden. Das Amtsblatt ist als PDF beispielsweise abrufbar unter:

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L:2014:096:TOC

 
     
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